Immobilienrecht

Kauf oder Verkauf von Immobilien

 

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein wichtiger Vorgang, der von den meisten Menschen nur wenige Male im Leben vorgenommen wird. Um eine sachgemäße und neutrale Beratung sicher zu stellen, aber auch zum Schutz vor Nachteilen der Beteiligten ist dabei die Mitwirkung einer Notarin/eines Notars zwingend vorgesehen.
Ich übernehme nach Beurkundung auch den Vollzug und die weitere Betreuung bis hin zur endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, einer (noch zu vermessenden) Teilfläche aus einem Grundstück, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts umfassen.
Je nach Objekt ist die vorzunehmende inhaltliche Gestaltung des Vertrages unterschiedlich.
Ich als Ihre Notarin vor Ort sorge für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, Wohnungseigentumskaufverträgen oder Erbbaurechtsverträgen.

Online Formular Immobilienkaufvertrag

Finanzierung

 

Für den Fall, dass der Kaufpreis über eine Bank finanziert werden muss, wünscht die Bank zu ihrer Absicherung die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld am Kaufobjekt. Es bietet sich an, diese Grundschuldbestellung mit der Beurkundung des Kaufvertrages zu verbinden.
Selbstverständlich nehme ich auch Beurkundungen von Grundschuldbestellungen für bereits in Ihrem Besitz stehende Objekte vor.

Online-Formular Grundschuld

Teilung

Zur Beratung und Ausarbeitung von Teilungserklärungen (nach WEG oder Realteilung, Teilungsvertrag), deren Änderung bzw. Ergänzung oder Aufhebung von bereits geteilten Objekten können Sie sich ebenfalls gerne an mich wenden.

Online-Formular Teilungserklärung

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