Immobilienrecht
Kauf oder Verkauf von Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein wichtiger Vorgang, der von den meisten Menschen nur wenige Male im Leben vorgenommen wird. Um eine sachgemäße und neutrale Beratung sicher zu stellen, aber auch zum Schutz vor Nachteilen der Beteiligten ist dabei die Mitwirkung einer Notarin/eines Notars zwingend vorgesehen.
Ich übernehme nach Beurkundung auch den Vollzug und die weitere Betreuung bis hin zur endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, einer (noch zu vermessenden) Teilfläche aus einem Grundstück, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts umfassen.
Je nach Objekt ist die vorzunehmende inhaltliche Gestaltung des Vertrages unterschiedlich.
Ich als Ihre Notarin vor Ort sorge für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, Wohnungseigentumskaufverträgen oder Erbbaurechtsverträgen.